Kennzeichen

Die verwaltungsjuristisch korrekte Bezeichnung für das, was umgangssprachlich „Nummernschild“ genannt wird, ist „Zulassungs-Kennzeichen“.  Auch wenn einige Zulassungsverfahren in Frankreich und Deutschland bereits bis auf das Jahr 1893 zurückgehen, so existiert eine einheitliche Verfahrensweise zur Zulassung und Vergabe von Kennzeichen für sämtliche Kraftfahrzeuge in Deutschland verbindlich erst seit dem 01.10.1907. Die Geschichte der Kennzeichen für Fahrzeuge anderer Art, wie Droschken oder sogar für Fahrräder ist jedoch viel älter.

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