1990-heute

Wiedervereinigung bis Gegenwart

Der wirtschaftliche Zusammenbruch der Sowjetunion und in der Folge auch der Deutschen Demokratischen Republik und die friedliche Revolution der Menschen in der DDR führten in den Jahren 1989 und 1990 zur Wiedervereinigung Deutschlands. Mit dem am 12.09.1990 in Moskau geschlossene „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ zwischen den beiden deutschen Staaten einerseits und den vier ehemaligen alliierten Siegermächten andererseits endete die Existenz des geteilten Deutschlands. Der Vertrag gilt als die endgültige Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg und als endgültige Beendigung aller Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte.

Mit dem offiziellen „Beitritt“ der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 endeten alle Verwaltungsstrukturen der DDR und es wurden die der BRD übernommen. Aus den 15 Bezirken der ehemaligen DDR wurden die fünf neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gebildet, deren Grenzen sich weitgehend an den historischen Vorbildern orientieren.

In rund 200 Kreisen und kreisfreien Städten in den fünf neuen Bundesländern mussten neue Unterscheidungszeichen nach dem seit 1956 existierenden Kfz-Kennzeichen-System eingeführt werden. Dazu waren unter anderem drei gravierende Kreisgebietsreformen bis 2011 erforderlich. Das bisherige Kennzeichen-System der DDR erlosch vollständig.

 
 

1956-1990

Zwei Deutsche Staaten

In der Zeit der Besatzung, noch bevor definiert worden war, wie die künftige politische Ordnung Deutschlands endgültig aussehen sollte, musste zwingend die öffentliche Ordnung in deutscher Selbstverwaltung wieder etabliert werden. In allen vier Besatzungszonen kam es ab 1946 deshalb zur Wiederherstellung bereits bestehender und zur Gründung völlig neuer Länder. Teilweise wurde bewährtes wieder belebt, teilweise kam es dabei aber auch zu gänzlich willkürlichen Grenzfestlegungen, die sich an den zufälligen Grenzen der Besatzungszonen orientierten, die widerum auf die Eroberungslinien der Alliierten zurückgingen.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den Besatzungszonen der drei West-Alliierten waren auch 13 neue Bundesländer entstanden. Aus den ursprünglichen Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden jedoch 1952 durch Zusammenschluss per Volksentscheid das Bundesland „Baden-Württemberg“. Damit gab es 11 Bundesländer in Westdeutschland. Gleichzeitig wurden mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik in der sowjetischen Besatzungszone 15 Bezirke gebildet, die zu den Bundesländern in der BRD adäquate Verwaltungseinheiten darstellten. Hier wurde bereits 1953 eine Weiterentwicklung des Systems der preußischen Kennzeichnung etabliert. In der BRD wurde 1956 das bis heute gebräuchliche Kennzeichensystem eingeführt.

 
 

1945-1956

Besatzungszeit und Besatzungszonen

Mit der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 endete der zweite Weltkrieg, die Existenz des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und damit auch aller bisherigen Regierungs- und Verwaltungsstrukturen. Die vier Siegermächte übernahmen die oberste Regierungsgewalt und teilten Deutschland im „Potsdamer Abkommen“ in vier Besatzungszonen und Berlin in vier Sektoren auf. Jede Siegermacht bestimmte in ihrer Zone bzw. ihrem Sektor die wirtschaftliche und politische Entwicklung nach ihrem Ermessen.

Um die beiden Ziele der Entnazifizierung und der Schaffung eines demokratischen neuen Deutschlands zu verfolgen, wurden von den Alliierten alle bis dahin existierenden Strukturen von Regierung, Verwaltung und Administration zerschlagen. Für Zulassungsvorgänge und die Fahrzeug-Kennzeichnung wurden übergangsweise in mehreren Schritten vereinfachte Systeme eingeführt, bei der die Unterscheidungszeichen einen regionalen Bezug hatten und sich außerdem durch die Farbgebung auf die jeweilige Besatzungszone bezogen.

Die Epoche der Besatzung dauerte an bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 und der Deutschen Demokratischen Republik am 07.10.1949. Das Besatzungsstatut der BRD wurde endgültig 1952 mit dem „Deutschlandvertrag“ aufgehoben. Im Zusammenhang mit Zulassungsvorgängen und Nummernschildern wirkte die Besatzung jedoch noch bis zur Einführung des aktuellen Kennzeichensystems 1956 nach.

 
 

1933-1945

NS-Diktatur und II. Weltkrieg

Nach der Machtübernahme 1933 begann die NSDAP damit, die historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen der Kaiserzeit und der Weimarer Republik in ihrem Sinne neu zu organisieren. In Folge dessen wurden unzählige kleinere und größere Neuregelungen und Gleichschaltungen, aber auch Vereinheitlichungen in amtlichen Vorgängen vorgenommen, die auch die Verfahren der Zulassungen und Vergabe von Kennzeichen betrafen. Grundsätzlich wurde jedoch das bereits seit 1906 existierende, nicht sonderlich einheitliche System der polizeilichen Kennzeichen beibehalten und weiter ausgebaut. Sogenannte “Gaue” traten an die Stelle der überwiegend aus Freistaaten und Freien Städten bestehenden, ehemaligen 18 Länder der Weimarer Republik, die zunächst aber überwiegend geografisch deckungsgleich waren. Bis 1938 ergaben sich einige mehr oder weniger zivile, mit Eintritt des Krieges dann nur noch militärische, territoriale Neugliederungen. Es folgten komplexe Klassifizierungs-Systeme für die verschiedenen Waffengattungen von Reichswehr und Wehrmacht, für eroberter Gebiete, militärischen Befehlshaber, Zivilverwaltungen und Sicherheitsorgane. Hinzu kamen allgemeine Verordnung über die Zuweisung von Nummernblöcken und ganzen Kennzeichenserien. Neben den offiziellen Kennzeichen gab es auch noch eine Vielzahl von halboffiziellen oder auch selbstgewählten Nummerierungen. Bis heute tauchen deshalb immer mal wieder Nummernschilder auf, die keinem System folgen und Sammler in Erstaunen versetzen.

 
 

1880-1933

Kaiserzeit und Weimarer Republik

Das Fahrrad war gerade erst so richtig in Mode gekommen, als Carl Benz und Gottlieb Daimler 1885 ihre ersten praxistauglichen Fahrzeuge der Welt vorstellten. Mit der Zunahme des Straßenverhkehrs im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen und mit dem Auftauchen von Fahrrädern und dann von Automobilen im Straßenbild im Speziellen nahm die Anzahl von Unfällen erheblich zu. Und gleichzeitig nahm die Zahl der Fahrerfluchten nach Unfällen besorgniserregend zu. Es wurden juristische und verwaltungstechnische Maßnahmen erforderlich, die den Betrieb der neuen Fahrzeugarten reglementierten.

Das erste Kennzeichen in Deutschland stammt aus dem Berlin des Jahres 1892. In Paris wurde die polizeiliche Erlaubnis zum Betrieb eines Motorfahrzeugs in Kombination mit einem personalisierten Nummernschild verbindlich 1893 vorgeschrieben. Regelmäßig wurden im Großherzogtum Baden ab 1896 Zulassungen und amtliche Kennzeichen für Automobile ausgegeben. 1898 folgte Hessen mit Kennzeichen, die erstmals auf den jeweiligen Zulassungsbezirk bezogene Kürzel in Form von Buchstaben aufwiesen und andere Städte, Provinzen und Länder folgten bald ebenso. Seit dem 03.05.1906 regelte ein Reichsgesetz die „Grundzüge betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Damit galt für alle 26 Länder des Deutschen Reichs ein einheitliches System zur Vergabe polizeilicher Kennzeichen und auch das Rechtsfahrgebot. Seit 1928 ist auch die äußere Form des Nummernschilds verbindlich geregelt: Weiß mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift.

 
 

1880-1933

Kaiserzeit und Weimarer Republik

Das Fahrrad war gerade erst so richtig in Mode gekommen, als Carl Benz und Gottlieb Daimler 1885 ihre ersten praxistauglichen Fahrzeuge der Welt vorstellten. Mit der Zunahme des Straßenverhkehrs im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen und mit dem Auftauchen von Fahrrädern und dann von Automobilen im Straßenbild im Speziellen nahm die Anzahl von Unfällen erheblich zu. Und gleichzeitig nahm die Zahl der Fahrerfluchten nach Unfällen besorgniserregend zu. Es wurden juristische und verwaltungstechnische Maßnahmen erforderlich, die den Betrieb der neuen Fahrzeugarten reglementierten.

Das erste Kennzeichen in Deutschland stammt aus dem Berlin des Jahres 1892. In Paris wurde die polizeiliche Erlaubnis zum Betrieb eines Motorfahrzeugs in Kombination mit einem personalisierten Nummernschild verbindlich 1893 vorgeschrieben. Regelmäßig wurden im Großherzogtum Baden ab 1896 Zulassungen und amtliche Kennzeichen für Automobile ausgegeben. 1898 folgte Hessen mit Kennzeichen, die erstmals auf den jeweiligen Zulassungsbezirk bezogene Kürzel in Form von Buchstaben aufwiesen und andere Städte, Provinzen und Länder folgten bald ebenso. Seit dem 03.05.1906 regelte ein Reichsgesetz die „Grundzüge betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Damit galt für alle 26 Länder des Deutschen Reichs ein einheitliches System zur Vergabe polizeilicher Kennzeichen und auch das Rechtsfahrgebot. Seit 1928 ist auch die äußere Form des Nummernschilds verbindlich geregelt: Weiß mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift.

 
 

1880-1933

Kaiserzeit und Weimarer Republik

Das Fahrrad war gerade erst so richtig in Mode gekommen, als Carl Benz und Gottlieb Daimler 1885 ihre ersten praxistauglichen Fahrzeuge der Welt vorstellten. Mit der Zunahme des Straßenverhkehrs im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen und mit dem Auftauchen von Fahrrädern und dann von Automobilen im Straßenbild im Speziellen nahm die Anzahl von Unfällen erheblich zu. Und gleichzeitig nahm die Zahl der Fahrerfluchten nach Unfällen besorgniserregend zu. Es wurden juristische und verwaltungstechnische Maßnahmen erforderlich, die den Betrieb der neuen Fahrzeugarten reglementierten.

Das erste Kennzeichen in Deutschland stammt aus dem Berlin des Jahres 1892. In Paris wurde die polizeiliche Erlaubnis zum Betrieb eines Motorfahrzeugs in Kombination mit einem personalisierten Nummernschild verbindlich 1893 vorgeschrieben. Regelmäßig wurden im Großherzogtum Baden ab 1896 Zulassungen und amtliche Kennzeichen für Automobile ausgegeben. 1898 folgte Hessen mit Kennzeichen, die erstmals auf den jeweiligen Zulassungsbezirk bezogene Kürzel in Form von Buchstaben aufwiesen und andere Städte, Provinzen und Länder folgten bald ebenso. Seit dem 03.05.1906 regelte ein Reichsgesetz die „Grundzüge betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Damit galt für alle 26 Länder des Deutschen Reichs ein einheitliches System zur Vergabe polizeilicher Kennzeichen und auch das Rechtsfahrgebot. Seit 1928 ist auch die äußere Form des Nummernschilds verbindlich geregelt: Weiß mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift.