Welche Sonderkennzeichen gibt es in Deutschland aktuell?

Rotes Sonderkennzeichen

Rote Nummernschilder sind auch als Händlerkennzeichen bekannt. Autohändler und Werkstätten dürfen mit diesen roten Nummernschildern auch nicht angemeldete Fahrzeuge für Probefahrten oder Überführungsfahrten bewegen. Der Besitz der roten Nummernschilder ist Gewerbetreibenden der KFZ Branche vorbehalten und es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Rotes Überführungskennzeichen
Altes rotes Nummernschild in der DIN Ausführung

Überführungskennzeichen

Es gibt zwei Arten von Überführungskennzeichen:

a) Kurzzeitkennzeichen

Privatpersonen können Kurzzeitkennzeichen beantragen. Damit kann ein Fahrzeug überführt oder eine Probe durchgeführt werden. Rechts am Kennzeichen befindet sich bei Kurzzeitkennzeichen ein gelber Rand mit dem eingestanzten Ablaufdatum. Diese Kennzeichen sind maximal fünf Tage gültig und das Datum zeigt den letzten Tag der einmaligen Zulassung.

Kurzzeitkennzeichen

b) Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen sind für die einmalige Überführung von Fahrzeugen ins Ausland gedacht. Bei diesen Kennzeichen findet man am rechten Rand einen roten Streifen mit einem Datum. Bis zu diesem Datum muss das Fahrzeug ins Ausland gefahren worden sein. Eine weitere Verwendung auf deutschen Straßen ist danach nicht mehr zulässig und wird bestraft (Busgeldkatalog!).

Grünes Sonderkennzeichen

Nummernschilder mit grüner Schrift können an steuerbefreiten Fahrzeugen verwendet werden. Um ein grünes Nummernschild zu bekommen, muss man sein Fahrzeug (PKW, LKW oder Anhänger) von der Steuer befreien lassen. Dies geht nur, wenn das Fahrzeug eine besondere Verwendung, wie in der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft (Traktor) oder bei einer gemeinnützigen Organisation (DRK, Sportverein, Rettungsdienst, Tiertransporter) hat.

Grünes Kfz-Kennzeichen
Altes grünes Kennzeichen in der DIN Ausführung

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nur einen Teil des Jahres verwendet werden sollen, bekommen oftmals Saisonkennzeichen. Diese Fahrzeuge sind oft Cabrios, Motorräder oder Zweitwagen, die nur im Sommer oder Winter gefahren werden sollen. Am rechten Rand dieser Sonderkennzeichen wird der Zeitraum der Gültigkeit eingeprägt.

Saisonkennzeichen

Wechselkennzeichen

Wenn zwei Fahrzeuge mit derselben Nummer gefahren werden sollen, bietet sich ein Wechselkennzeichen an. Diese Wechselkennzeichen bestehen aus zwei separaten Teilen. Ein Teil mit der Nummer und einem kleinen „W“ über der Zulassungsplakette wird jeweils zwischen den Fahrzeugen gewechselt, ein weiterer kleiner Teil mit der Nummer „1“ oder „2“ und einer Plakette ist jeweils fest an den Fahrzeugen angebracht. Natürlich darf immer nur ein Fahrzeug von beiden gefahren werden.

Wechselkennzeichen

E-Kennzeichen

Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb bekommen ein Kennzeichen, welches am Ende noch ein separates E zeigt. Diese E-Kennzeichen sind auch Voraussetzung, um Parkplätze mit einer E-Säule verwenden zu dürfen.

E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

H-Kennzeichen bei Oldtimern

Historische Fahrzeuge, welche über 30 Jahre alt sind, können ein H-Kennzeichen bekommen, welche steuerlich für den Fahrzeughalter günstiger sind, als eine normale Zulassung.

Als Bedingung für ein H-Kennzeichen muss das Fahrzeug nicht nur mindestens 30 Jahre alt sein, sondern auch durch eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA und ähnliche) die Verkehrssicherheit bestätigt bekommen haben.

Die Einstufung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ ist hier ebenfalls von großer Bedeutung.

Oldtimerkennzeichen H-Kennzeichen

Welche nicht zivilen Sonderkennzeichen gibt es noch in Deutschland?  

Diplomatenkennzeichen

Fahrzeuge des diplomatischen Corps verwenden Nummernschilder, die üblicherweise mit der Ziffer Null beginnen. Danach folgt eine Zahl als Code für das Land und eine Nummer. Je kleiner dieser Nummer ist, umso höher der Rang der Person. Der Botschafter hat zum Beispiel die 1. Verliert ein Botschafter sein Nummernschild, wird hinter die „1“ zusätzlich ein A geprägt.

alte DIN Kennzeichen für diplomatische Vertretungen

Kfz-Kennzeichen mit einem X

Einsatzkräfte der NATO (North Atlantic Treaty Organization) bekommen Nummernschilder, die mit einem X anfangen. Nach dem X folgt dann eine fortlaufende Nummer.

Altes DIN Kennzeichen für Fahrzeuge der Nato

Y-Kennzeichen

Alle Fahrzeuge der Bundeswehr bekommen ein Kfz-Kennzeichen mit einem Y am Anfang. Dies gilt auch für Panzer und anderes schweres Gerät.

Scherzhaft wurde früher auch von „Y-Tours, wir buchen, sie fluchen“ gesprochen, mit der Anspielung auf den verpflichtenden Wehrdienst bei der Bundeswehr.

Bundeswehr Kennzeichen

Sonderkennzeichen in der Politik

Politiker in Deutschland fahren auch mit Sonderkennzeichen und es gilt: Je kleiner die Zahl, umso bedeutender der Gefahrene:

Bundespräsident, fährt mit der 0-1.
Bundeskanzler nutzt die 0-2.
Der Außenminister (0-3)
Der erste Staatssekretär im Auswärtigen Amt (0-4)
Der Bundestagspräsident (1-1)

Sonderkennzeichen für Landtage

Jeder Landtag in den 16 Bundesländern hat ebenfalls eigene Sonderkennzeichen, wobei auch hier die kleinste Nummer vom Ministerpräsidenten des Landes verwendet wird.

B Berlin (Senat und Abgeordnetenhaus)
BBL Brandenburg
BWL Baden-Württemberg
BYL Bayern
HB Bremen (Senat und Bürgerschaft)
HEL Hessen
HH Hamburg (Senat und Bürgerschaft)
LSA Sachsen-Anhalt
LSN Sachsen
MVL Mecklenburg-Vorpommern
NL Niedersachsen
NRW Nordrhein-Westfalen (seit 01.08.1988)
RPL Rheinland-Pfalz
RWL Nordrhein-Westfalen (nur bis 01.08.1988)
SAL Saarland
SH Schleswig-Holstein
THL Thüringen