KFZ-Kennzeichen „CW“ ?
Das Kürzel „CW“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Calw“.
Stadt/Landkreis: Landkreis Calw
Regierungsbezirk: Karlsruhe
Bundesland: Baden-Württemberg
Region: Nordschwarzwald
bekannt durch: Bergstädtchen wie Nagold, Altensteig und Wildbad
größte Wasserstraße: Nagold
umgangssprachliche Bedeutung: Calwer Wildsau
Wikipedia: Landkreis Calw
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „CW“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „CW“ sind insgesamt 7 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Rastatt
Zulassungsbezirk: Rastatt / STBA-Nr: 08216-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Rastatt
Adresse: Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt
Telefon: +49 (0)7222-381-3220
Telefax: +49 (0)7222-381-3299
eMail: amt32-kfz@landkreis-rastatt.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Rastatt“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Gaggenau
Zulassungsbezirk: Gaggenau / STBA-Nr: 08216-e1
Zulassungsbehörde: Landratsamt Rastatt Nebenstelle
Adresse: Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau
Telefon: +49 (0)7222-381-3220
Telefax: +49 (0)7222-381-3299
eMail: amt32-kfz@landkreis-rastatt.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Rastatt Nebenstelle“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Bühl
Zulassungsbezirk: Bühl / STBA-Nr: 08216-e2
Zulassungsbehörde: Landratsamt Rastatt Nebenstelle
Adresse: Im Hasengarten 1, 77815 Bühl
Telefon: +49 (0)7223-9814-3260
Telefax: +49 (0)7223-9814-3269
eMail: amt32-kfz@landkreis-rastatt.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Rastatt Nebenstelle“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Pforzheim Stadt
Zulassungsbezirk: Pforzheim Stadt / STBA-Nr: 08231-
Zulassungsbehörde: Stadt Pforzheim
Adresse: Am Mühlkanal 8, 75172 Pforzheim
Telefon: +49 (0)7231-393-100
Telefax: +49 (0)7231-391-581
eMail: zulassungsbehoerde@stadt-pforzheim.de
Die Verwaltungsbehörde „Stadt Pforzheim“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Calw
Zulassungsbezirk: Calw / STBA-Nr: 08235-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Calw
Adresse: Vogteistr. 42 - 46, 75365 Calw
Telefon: +49 (0)7051-160 805
Telefax: +49 (0)7051-795-818
eMail: 14.info@kreis-calw.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Calw“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Pforzheim
Zulassungsbezirk: Pforzheim / STBA-Nr: 08236-
Zulassungsbehörde: Landkreis Enzkreis
Adresse: Güterstraße 30, 75177 Pforzheim
Telefon: +49 (0)7231-308-9856
Telefax: +49 (0)7231-308-9408
eMail: zulassungsbehoerde@enzkreis.de
Die Verwaltungsbehörde „Landkreis Enzkreis“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Mühlacker
Zulassungsbezirk: Mühlacker / STBA-Nr: 08236-e1
Zulassungsbehörde: Landratsamt Enzkreis Nebenstelle
Adresse: Vetterstr. 21, 75417 Mühlacker
Telefon: +49 (0)7041-9583-10
Telefax: +49 (0)7041-9583-20
eMail: zulassungsbehoerde@enzkreis.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Enzkreis Nebenstelle“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „CW“
Gültigkeit: laufend
gültig seit: 1956
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „CW“
Besatzungszone: Französische Besatzungszone [FBZ]
Kennzeichen 1946-48: WT
Kennzeichen 1948-53/56: FW
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „CW“
Bundesstaat vor 1945: Württemberg
Verwaltungsbezirk vor 1945: Schwarzwaldkreis
Unterscheidungskennzeichen 1: „IIIH“, gültig ab: 1906, gültig bis: 1945
Unterscheidungskennzeichen 2: „Zusätzlich IIIK“, gültig ab: 1938, gültig bis: 1945
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Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• Datenprojektion, Datenkombination, Aktuallisierung und Überarbeitung: emedia3 GmbH