KFZ-Kennzeichen „GP“ ?
Das Kürzel „GP“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Göppingen“.
Stadt/Landkreis: Landkreis Göppingen
Regierungsbezirk: Stuttgart
Bundesland: Baden-Württemberg
Region: östlich von Stuttgart
bekannt durch: Märklinstadt (Modelleisenbahnen)
größte Wasserstraße: Fils
umgangssprachliche Bedeutung: großer Penner
Wikipedia: Landkreis Göppingen
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „GP“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „GP“ sind insgesamt 2 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Göppingen
Zulassungsbezirk: Göppingen / STBA-Nr: 08117-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Göppingen
Adresse: Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen
Telefon: +49 (0)7161-202-5262
Telefax: +49 (0)7161-202-5295
eMail: zulassung@lkgp.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Göppingen“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Geislingen/Steige
Zulassungsbezirk: Geislingen/Steige / STBA-Nr: 08117-e1
Zulassungsbehörde: Landratsamt Göppingen Nebenstelle
Adresse: Schillerstr. 2, 73312 Geislingen
Telefon: +49 (0)7331-304-301
Telefax: +49 (0)7331-304-309
eMail: zulassung@lkgp.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Göppingen Nebenstelle“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „GP“
Gültigkeit: laufend
gültig seit: 1956
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „GP“
Besatzungszone: Amerikanische Besatzungszone [ABZ]
Kennzeichen 1946-48: WB
Kennzeichen 1948-53/56: AW, W
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „GP“
Bundesstaat vor 1945: Württemberg
Verwaltungsbezirk vor 1945: Donaukreis
Unterscheidungskennzeichen 1: „IIIX“, gültig ab: 1906, gültig bis: 1945
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Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• GIS, Geo-Datenprojektion und -optinierung, Datenbank-Programmierung: emedia3 GmbH