KFZ-Kennzeichen „IL“ ?
Das Kürzel „IL“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Ilmenau“.
Stadt/Landkreis: Ilm-Kreis
Bundesland: Thüringen
Region: südwestlich von Erfurt
bekannt durch: traditionsreiche Glas- und Porzellanindustrie
größte Wasserstraße: Ilm
umgangssprachliche Bedeutung: Idiot lenkt
Wikipedia: Ilm-Kreis
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „IL“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „IL“ sind insgesamt 2 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Suhl
Zulassungsbezirk: Suhl / STBA-Nr: 16054-
Zulassungsbehörde: Stadt Suhl
Adresse: Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl
Telefon: +49 (0)3681-74-2779
Telefax: +49 (0)3681-74-2920
eMail: buergeramt@stadtsuhl.de
Die Verwaltungsbehörde „Stadt Suhl“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Arnstadt
Zulassungsbezirk: Arnstadt / STBA-Nr: 16070-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Ilm-Kreis
Adresse: Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Telefon: +49 (0)3628-738-810
Telefax: +49 (0)3628-738-830
eMail: vka@ilm-kreis.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Ilm-Kreis“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „IL“
Gültigkeit: optional
gültig seit: 1991
gültig bis: 1995
wieder gültig seit: 2012
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „IL“
Besatzungszone: Sowjetische Besatzungszone [SBZ]
Kennzeichen 1945: TF
Kennzeichen 1946-48: TF
Kennzeichen 1948-53/56: ST
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „IL“
Bundesstaat vor 1945: Thüringen
Verwaltungsbezirk vor 1945: Landkreis Arnstadt
Unterscheidungskennzeichen 1: „Th“, gültig ab: 1922, gültig bis: 1945
Unterscheidungskennzeichen 2: „T“, gültig ab: 1921, gültig bis: 1922
Unterscheidungskennzeichen 3: „S Großherzugtum Sachsen-Weimar-Eisennach“, gültig ab: 1906, gültig bis: 1921
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Und wenn Sie ganz individuelle oder außergewöhnliche Wünsche haben, oder Fragen, Anregungen oder Änderungsvorschläge zu unseren historischen Daten haben, so nutzen Sie bitte gerne unser Kontaktformular.
Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• Datenprojektion, Datenkombination, Aktuallisierung und Überarbeitung: emedia3 GmbH