Das “Gesetz, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend” aus dem Jahr 1898 bildet eine von zwei Grundlagen für alle juristischen Regelungen für den Besitz und die Nutzung von Automobilen im Großherzogtum Hessen bis zur ersten einheitlichen Regelung für das gesamte Deutsche Reich.

Dieses zunächst nur für die Nutzung von Fahrrädern geschaffene Gesetz galt schon von Beginn an auch für motorisierte Fahrräder und wurde später einfach auf Automobile übertragen. Hier finden sich die ersten verbindlichen Verkehrsregelungen, wie der Rechtsverkehr, die ersten verwaltungsrechtlichen Verordnungen zu Zulassungen vor allem aber erste detailierte Angaben zu Nummernschildern.

Scan des historischen Originals aus der Staatsbibliothek zu Berlin.

Das “Gesetz, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend” wurde veröffentlicht im Großherzoglich-Hessischen Regierungsblatt Nr. 6 im Jahr 1898 auf den Seiten 27-34.

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