KFZ-Kennzeichen – gestern, heute und morgen
Das primäre Objekt unseres Museums ist, wie nicht anders zu erwarten, das „Nummernschild“. Allerdings beschäftigen wir uns auch mit der Geschichte und Entwicklung von Kraftfahrzeug-Zulassungen, von der Schilder-Fertigung, von Fahrschulen und deren Ausstattung und Methoden, von Fahrprüfungen und Führerscheinen und vielen kleinen Dingen rund um diese Interessensgebiete. Und seit Nummernschilder existieren gibt es auch Menschen, die sich selbst als Liebhaber oder Sammler von Nummernschilder bezeichnen, und zwar weltweit. Für diese Menschen – aber bei weitem nicht nur für diese – gibt es unser Museum und diese unsere „Deutsche Kennzeichenliste“.
Jetzt haben wir eine ganz neue Kennzeichenliste geschaffen, obwohl diese Bezeichnung der Sache nicht wirklich gerecht wird. Es ist vielmehr ein modernes, multidimensionales Datenbanksystem in dem alle jemals gefertigten Kennzeichen erfasst sind. Und zwar mit deren Bezug zu allen anderen relevanten Daten und Informationen.
Kraftfahrzeug-Zulassung und Kraftfahrzeug-Kennzeichen sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen einander. Ein Kennzeichen, oder umgangssprachlich „Nummernschild“, ist der deutlich sichtbar am Fahrzeug angebrachte, physische Nachweis über den abgeschlossenen, hoheitlichen Verwaltungsvorgang der Zulassung des betreffenden Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Genau aus diesem Grund ist ein Kennzeichen immer noch gesiegelt, wie überhaupt der gesamte Vorgang seit rund 150 Jahren im Prinzip unverändert fortgeführt wird. Von immer möglichen Ausnahmen oder Sonderregelungen abgesehen, wurde und wird im regulären Verwaltungsvorgang einer KFZ-Zulassung ein beliebiges KFZ-Kennzeichen aus Vergabgenheit, Gegenwart und auch Zukunft primär grundsätzlich durch die beiden Faktoren Raum und Zeit definiert.
Genauer ist es die exakte geografische Position, an der ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt zugelassen wurde oder wird, die darüber entscheiden, welches konkrete Kennzeichen – bestehend aus einem verwaltungsrechtlich vorgegebenen, unveränderlichen Teil, dem sogenannten Unterscheidungszeichen, und einem beliebigen Teil bestehend aus ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, der als Erkennungsnummer bezeichnet wird – dem Fahrzeug zugewiesen wird. Auch die Erkennungsnummer wird zufällig oder nach fortlaufenden Nummerierungen routinemäßig von der Zulassugsstelle vergeben, sofern der Zullassende nicht spezielle Wünsche äußert. Soweit möglich werden in Deutschland solche Wünsche von Straßenverkehrsbehörden gegen einen Gebührenaufschlag berücksichtigt. Es ist also das „Wo“ und das „Wann“, wodurch der normale Vorgang bestimmt wird. In Ausnahmefällen können aber auch das „Wer“ oder das „Was“ über den konkreten Inhalt eines Kennzeichens entscheiden. Denn besonderen natürlichen Personen sind auch besondere Kennzeichen vorbehalten und auch für Regierungen, Institutionen und Behörden gibt es besondere Kennzeichen und diverse Sonderregelungen.
Um alle deutschen Kennzeichen anhand favorisierter Merkmale darstellen zu können, haben wir die folgenden Übersichten für Sie gestaltet, die das „Wo“ und das „Wann“, aber auch das „Wer“ oder das „Was“ repräsentieren sollen.
KFZ-Kennzeichen Baden-Württemberg
KFZ-Kennzeichen Mecklenburg-Vorpommern
KFZ-Kennzeichen Nordrhein-Westfalen
KFZ-Kennzeichen Rheinland-Pfalz
KFZ-Kennzeichen Sachsen-Anhalt
KFZ-Kennzeichen Schleswig-Holstein
Sonderkennzeichen in Deutschland
Alle alten und neuen Kennzeichen in einer Übersicht (alte Version ohne Zusatzinformationen)