KFZ-Kennzeichen „KEH“ ?
Das Kürzel „KEH“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Kelheim“.
Stadt/Landkreis: Landkreis Kelheim
Regierungsbezirk: Niederbayern
Bundesland: Bayern
Region: Niederbayern
bekannt durch: Befreiungshalle, Donaudurchbruch, Kloster Weltenburg
größte Wasserstraße: Donau, Altmühl, Main-Donau-Kanal
umgangssprachliche Bedeutung: Kein eigenes Hirn
Wikipedia: Landkreis Kelheim
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „KEH“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „KEH“ sind insgesamt 2 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Kelheim
Zulassungsbezirk: Kelheim / STBA-Nr: 09273-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Kelheim
Adresse: Donaupark 12, 93309 Kelheim
Telefon: +49 (0)9441-207-0
Telefax: +49 (0)9441-207-285
eMail: zulassungsstelle@lra-keh.bayern.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Kelheim“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Mainburg
Zulassungsbezirk: Mainburg / STBA-Nr: 09273-e1
Zulassungsbehörde: Landratsamt Kelheim Nebenstelle
Adresse: Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg
Telefon: +49 (0)8751-865-121
Telefax: +49 (0)8751-844-997
eMail: pia.heinrich@lra-keh.bayern.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Kelheim Nebenstelle“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „KEH“
Gültigkeit: laufend
gültig seit: 1956
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „KEH“
Besatzungszone: Amerikanische Besatzungszone [ABZ]
Kennzeichen 1946-48: BY
Kennzeichen 1948-53/56: AB, B
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „KEH“
Bundesstaat vor 1945: Bayern
Verwaltungsbezirk vor 1945: Niederbayern
Unterscheidungskennzeichen 1: „IIC“, gültig ab: 1906, gültig bis: 1945
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Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• Datenprojektion, Datenkombination, Aktuallisierung und Überarbeitung: emedia3 GmbH