KFZ-Kennzeichen „J“ ?
Das Kürzel „J“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Jena“.
Stadt/Landkreis: Stadt Jena
Bundesland: Thüringen
Region: mittleres Saaletal
bekannt durch: renommierte Stadt des Wissens (historische Universität, Zentralinstitut für Erdbebenforschung), Präzisionsoptik (Carl Zeiss, Schott, Jenaer Glas)
größte Wasserstraße: Saale
umgangssprachliche Bedeutung: Jämmerlich
Wikipedia: Stadt Jena
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „J“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „J“ sind insgesamt 2 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Jena
Zulassungsbezirk: Jena / STBA-Nr: 16053-
Zulassungsbehörde: Stadt Jena
Adresse: Engelplatz 1, 07743 Jena
Telefon: +49 (0)3641-49-3800
Telefax:
eMail: kfz@jena.de
Zulassungsstelle Eisenberg
Zulassungsbezirk: Eisenberg / STBA-Nr: 16074-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Adresse: Claußstraße 3, 07607 Eisenberg
Telefon: +49 (0)36691-70-0
Telefax: +49 (0)36691-70-166
eMail: ordnung@lrashk.thueringen.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Saale-Holzland-Kreis“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „J“
Gültigkeit: laufend
gültig seit: 1991
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „J“
Besatzungszone: Sowjetische Besatzungszone [SBZ]
Kennzeichen 1945: TF
Kennzeichen 1946-48: TF
Kennzeichen 1948-53/56: ST
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „J“
Bundesstaat vor 1945: Thüringen
Verwaltungsbezirk vor 1945: Landkreis Jena
Unterscheidungskennzeichen 1: „Th“, gültig ab: 1922, gültig bis: 1945
Unterscheidungskennzeichen 2: „T“, gültig ab: 1921, gültig bis: 1922
Unterscheidungskennzeichen 3: „S Großherzugtum Sachsen-Weimar-Eisennach“, gültig ab: 1906, gültig bis: 1921
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Und wenn Sie ganz individuelle oder außergewöhnliche Wünsche haben, oder Fragen, Anregungen oder Änderungsvorschläge zu unseren historischen Daten haben, so nutzen Sie bitte gerne unser Kontaktformular.
Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• Datenprojektion, Datenkombination, Aktuallisierung und Überarbeitung: emedia3 GmbH