KFZ-Kennzeichen „NH“ ?
Das Kürzel „NH“ als Unterscheidungszeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung in amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist abgeleitet von „Neuhaus“.
Stadt/Landkreis: Landkreis Sonneberg
Bundesland: Thüringen
Region: südliches Thüringen
umgangssprachliche Bedeutung: Null Hirn
Wikipedia: Landkreis Sonneberg
Zulassungsbehörden für KFZ-Kennzeichen „NH“
Für Nummernschilder mit dem Unterscheidungszeichen „NH“ sind insgesamt 2 Zulassungsstellen verschiedener Verwaltungsbehörden zuständig. In größeren Zulassungsbezirken oder Städten sind oft mehrere Behörden mit der Verwaltung von Zulassungen betraut. Und zusätzlich können auch Verwaltungen in Nachbarbezirken als Zulassungsstellen fungieren.
Zulassungsstelle Sonneberg
Zulassungsbezirk: Sonneberg / STBA-Nr: 16072-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Sonneberg
Adresse: Bahnhofstr. 66, 96515 Sonneberg
Telefon: +49 (0)3675-871-238
Telefax: +49 (0)3675-871-488
eMail: kfz.zulassung@lkson.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Sonneberg“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Zulassungsstelle Saalfeld-Rudolstadt
Zulassungsbezirk: Saalfeld-Rudolstadt / STBA-Nr: 16073-
Zulassungsbehörde: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Adresse: Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld
Telefon: +49 (0)3671-823-192
Telefax: +49 (0)3671-823-195
eMail: zulassung@kreis-slf.de
Die Verwaltungsbehörde „Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt“ fungiert außerdem als Zulassungsstelle für Nummernschilder mit folgenden Unterscheidungszeichen:
Gültigkeitsstatus für KFZ-Kennzeichen „NH“
Gültigkeit: optional
gültig seit: 1991
gültig bis: 1995
wieder gültig seit: 2012
Historische Kennungen für KFZ-Kennzeichen „NH“
Besatzungszone: Sowjetische Besatzungszone [SBZ]
Kennzeichen 1945: TF
Kennzeichen 1946-48: TF
Kennzeichen 1948-53/56: ST
Unterscheidungskennzeichen für KFZ-Kennzeichen „NH“
Bundesstaat vor 1945: Thüringen
Verwaltungsbezirk vor 1945: Kreis Neuhaus am Rennweg
Unterscheidungskennzeichen 1: „Th“, gültig ab: 1922, gültig bis: 1945
Unterscheidungskennzeichen 2: „T“, gültig ab: 1921, gültig bis: 1922
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Die geographischen und verwaltungstechnischen Daten auf dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
• Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden AV1 07/24: © Kraftfahrt-Bundesamt
• KFZ-Kennzeichen (KFZ250) von 01.2022: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
• Digitale Karten: © OpenStreetMap
• Datenprojektion, Datenkombination, Aktuallisierung und Überarbeitung: emedia3 GmbH