Roter Winkel

Im September 1939 mit Kriegsbeginn des 2. Weltkriegs wurde die private Nutzung von aller Art motorisierten Fahrzeugen sehr stark eingeschränkt. Private Fahrzeuge durften nur fahren, wenn sie von Amtswegen mit einem roten Winkel, welcher auch am Kennzeichen abgestempelt wurde, versehen waren. Zusetzlich wurde der Rote Winkel auch in den Kraftfahrzeugpapieren eingetragen. Diese Regelung galt bis Kriegsende und wurde im Laufe des Krieges aufgrund von Knappheit von Kraftstoffen weiter verschärft, so das nur noch “kriegswichtige” Personen oder Firmen fahren durften.

SBZ

SBZ stand in der Nachkriegszeit für die Sowjetisch besetzte Zone in DEutschland, die später zur DDR wurde.

Stempel

Im Deutschen Reich wurde schon 1906 mit der Einführung der einheitlichen Kennzeichen festgelegt, das diese mit einem Dienststempel abzustempeln sind. Die Stempel
Enthielten erst ein Landeswappen, später ein Kreiswappen und ab circa 1937 bis Kriegsende auch ein Hakenkreuz, bzw. den Reichsadler mit Hakenkreuz. Die Stempelfarbe war schwarz, rot oder gelb. Abweichend gab es auch Metallsiegel oder Gummisiegel.