Anhängerkennzeichen

Im Deutschen Reich mussten Kraftfahrzeuge mit Anhängern ein gelbes Dreieck mit schwarzen Rand (meist auf dem Dach des Fahrzeugs und auf dem Anhänger) führen. Kraftfahrzeuge der Deutchen Reichsbahn hatten in diesem gelben Dreieck noch einen schwarzen Punkt. Fahrzeuge der Mitglieder des Reichs-Kraftwagen-Betriebsverbandes hatten hingegen ein schwarzes Dreieck im gelben Dreieck.

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