Roter Winkel
Im September 1939 mit Kriegsbeginn des 2. Weltkriegs wurde die private Nutzung von aller Art motorisierten Fahrzeugen sehr stark eingeschränkt. Private Fahrzeuge durften nur fahren, wenn sie von Amtswegen mit einem roten Winkel, welcher auch am Kennzeichen abgestempelt wurde, versehen waren. Zusetzlich wurde der Rote Winkel auch in den Kraftfahrzeugpapieren eingetragen. Diese Regelung galt bis Kriegsende und wurde im Laufe des Krieges aufgrund von Knappheit von Kraftstoffen weiter verschärft, so das nur noch “kriegswichtige” Personen oder Firmen fahren durften.